Zertifikate
Biotta steht für Bio und somit gleichzeitig auch für Qualität unserer hochwertigen Produkte. Uns ist es von grosser Wichtigkeit, den ganzen biologischen Kreislauf vom Anbau hin zur Verarbeitung und Herstellung einzuhalten. Damit wir Ihnen dies garantieren können, haben wir unsere Produkte zertifizieren lassen bzw. entspricht Biotta folgenden Anforderungen:
Bio Suisse, www.bio-suisse.ch
Bio Suisse ist der Dachverband der Schweizer Knospe-Betriebe und Eigentümerin der eingetragenen Marke Knospe. Die Träger sind die rund 5500 Knospe-Bauern und Knospe-Gärtner, die in 32 Mitgliedorganisationen organisiert sind.
Bio Suisse organisiert und führt die Entwicklung der Knospe und des biologischen Landbaus in der Schweiz. Der Dachverband ist seit seiner Gründung im Jahre 1981 zu DER Bioorganisation in der Schweiz herangewachsen. Die Knospe, die Marke der Schweizer Bioproduzenten und ihrer Bioprodukte, garantiert die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien und damit einen sehr hohen Bio-Produktionsstandard über den gesamten Landwirtschaftsbetrieb, sowie der vor- und nachgelagerten Sektoren.
Schweizerische Bio-Verordnung, zertifiziert durch bio.inspecta AG, CH-BIO-006, www.bio-inspecta.ch
bio.inspecta kontrolliert und zertifiziert biologische Produkte nach der Schweizerischen Bio-Verordnung, des EU-BIO VO sowie nach Bio Suisse. Diese Firma wurde gegründet, um die neutrale, unabhängige und glaubwürdige Kontrolle sowie Zertifizierung von Bio-Produkten zu garantieren, um so auch die Marktposition zu stärken.
Kontrolle und Zertifizierung eines Produkts werden nie von der gleichen Person durchgeführt. Mit der Zertifizierung sichert sich das Unternehmen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten höchstes Vertrauen in Bio-Produkte haben.
EU-Bio-Verordnung, http://europa.eu
Da der Anbau von Ökologischen Landbau immer mehr Anklang fand, wurde 1991 eine neue Verordnung gegründet um so den neuen Trend für Landwirtschaftliche Erzeugnisse zu stützen. Die EU-BIO-Verordnung VO regelt seit 1992 den (EG 834/2007) ökologischen Landbau: Mit dieser Verordnung, die in allen Ländern der Europäischen Union verbindliches Recht ist, werden die Mindestanforderungen für die Erzeugung und die Kontrolle von Öko-Produkten festgelegt.




